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Amtliches

Aktuell

Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz

Schulpflicht

Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)

Download Broschüre "Ich freue mich auf die Schule"

Bildungswege in Rheinland-Pfalz – Viele Wege führen zum Ziel

Welche Schule ist die richtige für mein Kind? An welcher Schule kann mein Kind welchen Abschluss erreichen? Den richtigen Weg zu finden, ist oft nicht leicht. Die hier eingestellte Grafik zeigt Ihnen alle Schularten, Abschlüsse und Übergangsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz.

Eine ausführliche Darstellung finden Sie in der Broschüre DownloadBildungswege in Rheinland-Pfalz.

Bildungswege in Rheinland-Pfalz - DownloadEin Überblick