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Grundschule
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Individuelle Förderung

Zentrales Anliegen der neuen GSO ist es, den Schulen mehr Möglichkeiten zur individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes zu eröffnen und so einen weiteren entscheidenden Beitrag zu einer kindgemäßen und qualitätsorientierten Weiterentwicklung des Grundschulunterrichtes zu leisten.
(vgl. Elterninformation zur neuen GSO)
 
1. Warum individuelle Förderung?
Kinder jeder Lerngruppe sind unterschiedlich, weil sie unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und unterschiedliche Lernentwicklungen nehmen.
Lehrerinnen und Lehrer haben den Auftrag diese  Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und durch entsprechende Angebote jedem Kind einen Lernzuwachs zu ermöglichen.

2. Wer hat welchen Förderbedarf?
Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung. Durch Differenzierung soll jeder Unterricht fördernder Unterricht sein. Gemäß GSO, Unterabschnitt 2, haben folgende Kinder Anspruch auf besondere Förderung:
- begabte und leistungswillige Schülerinnen und Schüler (§26)
- Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen
   (§ 28 und § 27)
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (§29)
- Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergund (§30)
Feststellung des Förderbedarfs und Durchführung der Fördermaßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Lehrerin/des jeweiligen Lehrers in enger Kooperation mit anderen beteiligten Lehrerinnen und Lehrern.

3. Wie wird der Förderbedarf erhoben ?
Lehrerinnen und Lehrer beobachten und dokumentieren die Lernentwicklungen ihrer Schüler. Sie erheben die Lernstände und planen auf dieser Grundlage Fördermaßnahmen.
U.a. stehen dazu folgende Verfahren zur Verfügung:
• Beobachtungsbögen
• Portfolios
• Lerntagebuch
• Leistungsfeststellung (mdl./schriftl.)
• individuelle Leistungsnachweise (mdl./schriftl.)
• ergänzend können auch standardisierte Testverfahren einbezogen werden
4. Wie sehen Maßnahmen der besonderen Förderung aus?
• zu einem Thema Angebote auf verschiedenen Kompetenzniveaus bereit stellen
• zeitliche Differenzierungsmaßnahmen
• Bereitstellung von Lernhilfen
• Ermöglichung unterschiedlicher Lernwege
• Aussetzen der Note (§28, 5)
• (§28,1) Bei individueller Förderung ist ein individueller Förderplan zu erstellen und im Verlauf des Lernprozess anzupassen.
• (§26) Begabte und leistungswillige Schülerinnen und Schüler können eine Klassenstufe überspringen. Ein individueller Förderplan wird erstellt.
• (§27) Freiwilliges Zurücktreten
• (§33,4) Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernstörungen und für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
• integrierte sonderpädagogische Förderung
• reichen alle genannten Maßnahmen nicht aus, kann eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Erwägung gezogen werden. (§15)

5. Wie lange darf/muss individuell gefördert werden?

(§28, 5) Pädagogische Entscheidung, Eltern können die Maßnahmen nicht ablehnen
Keine zeitliche Begrenzung!
Am Bedarf des Kindes orientiert!
(§28, 4) Die Eltern sind regelmäßig zu beraten und regelmäßig über die Entwicklung zu unterrichten.

6. Was ist eine Lernschwierigkeit / eine Lernstörung?
Eine Lernschwierigkeit ist eine Minderleistung, die punktuell auftritt oder von kürzerer Dauer ist.
Eine Lernstörung ist eine Minderleistung von längerer Dauer.
Die Feststellung einer Lernschwierigkeit bzw. einer Lernstörung obliegt der Lehrkraft des Kindes. Gutachten, Atteste, etc. sind nicht notwendig, sollten aber einbezogen werden, sofern es sie gibt. Sie dürfen aber von Eltern nicht verlangt werden.

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Karen Finck, MBWWK. Letzte Änderung dieser Seite am 30. Juni 2010. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz