Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
Grundsätze:
1. Leistungsfeststellungen richten sich nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen.
2. Jede Lernanforderung, die eine Lehrkraft stellt, muss das gesamte Notenspektrum ermöglichen.
3. Kinder müssen vor einer Lernanforderung die Kriterien der Bewertung kennen.
Sind unbenotete schriftliche Leistungsnachweise in Deutsch und Mathematik in Klasse 3 und 4 erlaubt?
Nein, aber Übungen mit inhaltlicher Rückmeldung. Diese werden aber nicht in die Leistungsbeurteilung einbezogen.(§36, 4)
Die Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise ist festgelegt. Schriftliche Überprüfungen dürfen darüber hinaus in Deutsch und Mathematik nicht sein.
(§33, 2) Der Unterricht muss genügend bewertungsfreie Lernabschnitte enthalten.
Dokumentationen des Lernprozesses (Lerntagebuch, Portfolio, etc.) sind natürlich möglich und notwendig.
Gelten bei individuellen Leistungsnachweisen die Ziele des schuleigenen Arbeitsplans der Stufe?
Nein. Die Beurteilung individueller Leistungsnachweise orientiert sich an dem Lernstand des Kindes und der individuellen Lernentwicklung.
Spielt der Zeitfaktor bei schriftlichen Leistungsnachweisen eine Rolle?
Bei gruppenbezogenen schriftlichen Leistungsnachweisen ist der zeitliche Umfang zu berücksichtigen. Ausnahmen: Nachteilsausgleich und Kinder mit Lernstörungen und Lernschwierigkeiten
Bei individuellen Leistungsfeststellungen: nein
Können gruppenbezogene schriftliche Leistungsnachweise auch differenziert erfolgen?
Ja, sie sind aber nicht mit individuellen Leistungsnachweisen zu verwechseln!
Eine Arbeit kann z.B. verschieden schwierige Aufgaben zur Auswahl anbieten. Die Kinder müssen aber die Chance haben, zwischen leichteren und schwierigeren Aufgaben zu wechseln. Achtung: Das Verfahren muss eingeübt sein und kann nicht erstmalig bei einer benoteten Arbeit eingesetzt werden!
Was ist der Unterschied zwischen schriftlicher Überprüfung und einem schriftlichen Leistungsnachweis?
Schriftliche Leistungsnachweise sind die 16 Nachweise in Klasse 3 und 4 in Deutsch und Mathematik. Diese können benotet werden. Noten können je nach individuellem Lernstand des Kindes (VV Lernschwierigkeiten und Lernstörungen) ausgesetzt werden. Schriftliche Überprüfungen können in allen Fächern erfolgen – außer in Deutsch und Mathematik. Schriftliche Überprüfungen sollen nicht länger als 15 Minuten dauern (§ 36 ) und finden in Kl. 1 und 2 nur in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht statt.
Wie sollen die punktuellen, schriftlichen Leistungsnachweise in Mathematik konzipiert sein?
Die Leistungsnachweise sollen so konzipiert sein, dass im Laufe des Schuljahres kompetenzorientierte Aussagen für alle Teilbereiche möglich sind.
Sollten die punktuellen schriftlichen Leistungsnachweise in Deutsch nach Lernbereichen getrennt erfolgen?
Nicht zwingend. Es können auch beispielswiese Arbeiten geschrieben werden, die die Bereiche „Richtig schreiben“ und „Sprache untersuchen“ zusammenfassen. (§36,4)
Muss die Hälfte der Leistungsnachweise individuell sein?
Dies ist eine Kann-Bestimmung. Die Entscheidung muss sich konkret auf den Entwicklungsstand des einzelnen Kindes beziehen. (§33,1)
Allerdings widersprechen ausschließlich gruppenbezogene Arbeiten dieser Schulordnung. Die Schulleitung muss sicherstellen, dass – je nach dem Grad der Realisierung von offenen Unterrichtsformen – individuelle Leistungsnachweise zunehmend möglich werden.
Gibt es schriftliche Leistungsnachweise nur in den sogenannten Hauptfächern?
Nur in den Fächern Deutsch und Mathematik
Kann man 3 Diktate und 3 Aufsätze schreiben?
Nein, nicht ausschließlich in der hergebrachten Form. Diese Formen der Leistungsfeststellung sind ersetzt durch Leistungsfeststellungen, die die Kompetenzen der Bereiche „Richtig schreiben“ und „Texte verfassen“ erfassen.
Alle zu entwickelnden Kompetenzen der Bildungsstandards Deutsch und die des Teilrahmenplans Deutsch müssen erfasst werden (§42, 3).
Gibt es Zeiträume in denen individuelle Leistungsnachweise erbracht werden sollen?
Nein. Individuelle Leistungsnachweise richten sich nach dem individuellen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes in einer Lerngruppe. Der Zeitraum bestimmt sich von selbst durch den Arbeitsplan, weil jede Leistungsfeststellung in der Regel thematisch gebunden ist.
Kann eine Schule die Gesamtzahl der gruppenbezogenen bzw. individuellen schriftlichen Leistungsnachweise zahlenmäßig festlegen und müssen sich alle Kolleginnen und Kollegen daran halten?
Nein, nicht generell. Individuelle Nachweise brauchen offene Unterrichtsformen, die bei den Kolleginnen und Kollegen oft unterschiedlich ausgeprägt sind. Darüber hinaus sind die Klassen unterschiedlich. Individuelle Leistungsnachweise richten sich nach dem individuellen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes in einer Lerngruppe.
Die Schulleitung hat aber darauf zu achten, dass in jeder Klasse nicht nur gruppenbezogene, sondern auch individuelle Leistungsnachweise realisiert werden.
Kann eine Schule die Gattung der schriftlichen Leistungsnachweise aus dem Teilbereich „Texte verfassen“ festlegen?
Nein. Da die Arbeitspläne eine Kompetenzentwicklung in den einzelnen Schuljahren aufzeigen und keine Inhalte festlegen. Textsorten sind darüber hinaus in der Grundschule oft noch Mischformen. Maßgebend ist der Teilrahmenplan Deutsch.
Wie sehen individuelle schriftliche Leistungsnachweise aus?
Sie können sich unterscheiden:
• Bewertungsmaßstab
• Anforderungsniveau
• Zeitpunkt der Erstellung und der Dauer
• Umfang
• Etc.
Lerndokumentation:
Geht die Lerndokumentation in die Notengebung ein?
Ja, siehe §42 (2)
Kann die Rückmeldung zur Lerndokumentation in eine Note übersetzt werden?
Nein, aber sie ist Bestandteil der Zeugnisnote (§42, 2). Noten können generell nicht arithmetisch generiert werden.
Können die rechtschriftlichen Leistungen eines Kindes auch aus anderen Fächern einfließen?
Ja, wenn das Kind im Vorfeld weiß, dass es sich um eine nicht bewertungsfreie Arbeitsphase handelt.
Darüber hinaus dienen alle schriftlichen Arbeitsergebnisse der Kinder der Lehrkraft als Grundlage der Lernprozessbegleitung.
Notengebung
Müssen Kinder mit Lernschwierigkeiten die gruppenbezogenen Leistungsnachweise mitschreiben?
Nein, aber sie können es – je nach Lernfortschritt – versuchen, dann aber ohne Benotung
Soll es einheitliche Bewertungsmaßstäbe in einer Schule geben?
Einheitliche Kriterien zur Feststellung einer Leistung sind notwendig für die Transparenz gegenüber Kindern und Eltern, denn Leistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen beurteilt. (§34 1). Das kann aber z.B. keine generelle Festlegung von „Note gemäß Fehlerzahl“ sein, weil der Schwierigkeitsgrad und die Leistungsfähigkeit des Einzelnen bzw. der Gruppe berücksichtigt werden müssen. (§33, 1)
Es empfiehlt sich aber eine Verabredung auf der Stufe über die Kriterien der Bewertung von Aufgaben.
Welchen Bewertungsmaßstab soll es für individuelle Leistungsnachweise geben?
Individuelle Bewertungsmaßstäbe, d.h. der Grad des Erreichens der Aufgabenstellung (sei sie gegeben oder selbst gewählt) ist maßgeblich. Der Vergleich mit der Gruppe spielt keine Rolle.
Wie soll das Zeugnisformular für Kinder mit Lernschwierigkeiten aussehen?
Siehe Formular, nur ohne Note(n)
Werden individuelle Leistungsnachweise benotet?
Individuelle Leistungsnachweise können benotet werden. Die Note kann jedoch auch ausgesetzt werden und durch eine individuelle Rückmeldung ersetzt werden, sofern das für das einzelne Kind angezeigt ist (VV Lernschwierigkeiten).
Muss gekennzeichnet werden, ob ein Leistungsnachweis individuell oder gruppenbezogen war?
Nein. Das Verfahren ist aber allgemeine den Eltern zu erläutern. Aus der inhaltlichen Rückmeldung (z.B. Themenwahl, Zeitpunkt) geht ohnehin hervor, um welche Art von Leistungsnachweis es sich handelt.
Können Noten, (auch Zeugnisnoten) in den Klassen 3 und 4 ausgesetzt werden?
Ja (§28,5)
