Deutsch-französisches Austauschprogramm für Lehrkräfte an Grundschulen, organisatorisch verbundenen Grund- und Hauptschulen und Grund- und Realschulen plus mit Lehrkräften der Ecole Maternelle und der Ecole Primaire in Frankreich
B e k a n n t m a c h u n g
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
vom 13. September 2011 (943 B-50 135/31)
Der vom DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN JUGENDWERK organisierte Austausch von deutschen und französischen Lehrkräften wird auch im Schuljahr 2012/2013 fortgesetzt. Im Rahmen des Austauschs soll das frühe Fremdsprachenlernen von Grundschulkindern in besonderer Weise gefördert werden.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der altersangemessenen Vermittlung der deutschen Sprache in der französischen Grundschule. Darüber hinaus besteht an einigen Standorten für einzelne Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, sich an der Erarbeitung von didaktischen Materialien, der Entwicklung von audiovisuellen Medien oder dem Aufbau von Materialsammlungen zu beteiligen.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen die Erste und Zweite Staatsprüfung abgelegt haben und an einer Grundschule, organisatorisch verbundenen Grund- und Hauptschule oder einer Grund- und Realschule plus unterrichten. Sie sollen verbeamtet bzw. fest angestellt sein, über eine ausreichend große Berufserfahrung und über umfassende Kenntnisse in der französischen Sprache verfügen. In der Fort- und Weiterbildung tätige Lehrkräfte können ebenfalls an diesem Programm teilnehmen. Sie werden nach Möglichkeit im Rahmen der Lehrerfortbildung des Gastlandes als „native speaker“ einbezogen. Für die Dauer der Tätigkeit in Frankreich werden die Bezüge fortgezahlt.
Vor Beginn der Auslandstätigkeit werden diejenigen Lehrkräfte, die erstmals an diesem Programm teilnehmen, in verschiedenen Kursen des deutsch-französischen Jugendwerkes (pädagogischer Einführungskurs, Intensivsprachkurs) mit den neuen Aufgaben vertraut gemacht. Die Beurlaubung wird jeweils für ein Schuljahr ausgesprochen und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Es wird erwartet, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Austauschprogramm nach ihrer Rückkehr im Bereich des Fremdsprachenlernens in der Primarstufe engagieren.
Interessierte bitten wir, vorab telefonisch oder schriftlich unmittelbar beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen anzufordern (06131/16 4551 oder 16 2595).
Die Bewerbungen müssen über die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 01. Februar 2012 dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vorliegen.
