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Schülerzeitungswettbewerb Rheinland-Pfalz 2010/2011

Die Schülerzeitungswettbewerbe in Rheinland-Pfalz werden in jährlichem Wechsel vom Bildungsministerium (landesweit) und von vier Regionalzeitungen (Rheinpfalz, Rhein-Zeitung, Trierischer Volksfreund, Allgemeine Zeitung/Wormser Zeitung; jeweils für das entsprechende Verbreitungsgebiet) veranstaltet.

Für das Schuljahr 2010/11 schreibt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur den Schülerzeitungswettbewerb Rheinland-Pfalz aus.

Der Wettbewerb erscheint in diesem Schuljahr in einem neuen Format. Unter anderem wird die landesweite Ausschreibung erstmals um einen Wettbewerb für Online-Schülerzeitungen ergänzt.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden gebeten, der Schülerzeitungsredaktion ihrer Schule die Ausschreibung bekannt zu geben und sie zur Teilnahme an diesem Wettbewerb zu ermuntern.

Alle Informationen stehen unter www.schuelerzeitung.bildung-rp.de zur Verfügung.

I. Teilnahmebedingungen

Schülerzeitungen, die in gedruckter Form oder online an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erscheinen, können am Wettbewerb teilnehmen.

1. Schülerzeitung als Printmedium

1.1. Es kann nur eine Ausgabe einer Schülerzeitung zum Wettbewerb eingereicht werden. Sie muss im Schuljahr 2010/11 erschienen sein.

1.2. Die Wettbewerbsausgabe ist in 6 Exemplaren an das

 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur,
 Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz,

zu senden. Sie muss bis spätestens 1. September 2011 (Poststempel) abgeschickt sein. Von den beiden vorausgegangenen Ausgaben ist je ein Exemplar beizufügen. Diese Bedingung entfällt bei einer neuen Schülerzeitung, die noch nicht zweimal erschienen ist.

1.3. Einem Exemplar der zum Wettbewerb eingereichten Ausgabe ist das in Druckschrift ausgefüllte DownloadFormblatt A  – fest angebracht zwischen dem vorderen Umschlagblatt und der ersten Innenseite – beizufügen.

1.4. Die Jurierung erfolgt getrennt nach den Schularten
(1) Grundschule
(2) Hauptschule, Realschule, Realschule plus, Gesamtschule ohne Sek II
(3) Gymnasium, Gesamtschule mit Sek II
(4) Förderschule
(5) Berufsbildende Schule

2. Online-Schülerzeitung

2.1. Es kann nur eine Domäne angegeben werden. Die ersten Artikel müssen im ersten Schulhalbjahr 2010/11 erschienen sein.

2.2. Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. September 2011 über das DownloadFormblatt B, das auf dem Bildungsserver unter www.schuelerzeitung.bildung-rp.de  bereit gestellt wird. Dieses Formblatt ist ausgefüllt per EPoS an die folgende Mailanschrift zu senden: Klaus.Sundermann(at)das-hier-loeschen.mbwjk.rlp.de.

2.3. Die Bewertung findet anhand der erschienenen Beiträge bis zum Zeitpunkt der Jury-Tagung (in der Regel nach den Herbstferien) statt. Die Jurierung erfolgt schulartübergreifend.

II. Preise

Für die besten Schülerzeitungen als Printmedien werden folgende Preise ausgelobt:
• ein Erster Preis in Höhe von 250 Euro je Schulart
• ein Zweiter Preis in Höhe von 150 Euro je Schulart
• ein Dritter Preis in Höhe von 75 Euro je Schulart

Für die besten Online-Schülerzeitungen werden schulartübergreifend ein Erster, ein Zweiter und ein Dritter Preis in gleicher Höhe wie für Printmedien ausgelobt.

Für gute neu erschienene Schülerzeitungen stehen Sonderpreise zur Verfügung. Nicht prämierte Schülerzeitungen erhalten Anerkennungs- oder Teilnahmeurkunden. Außerdem stellen die regionalen Zeitungsverlage Sonderpreise mit Bezug zum Berufsfeld Journalismus bereit.

Die Preise stellen eine Anerkennung für die geleistete Arbeit dar. Geldpreise sollen dem weiteren Ausbau der Schülerzeitung dienen, über ihre Verwendung entscheidet die Redaktion.

Die besten Schülerzeitungen nehmen am Schülerzeitungswettbewerb der Länder teil (siehe unten, IV).

III.  Jury

Die zum Wettbewerb eingereichten Schülerzeitungen werden von einer Jury bewertet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums, des Landeselternbeirats, der Landesschülervertretung, der Jungen Journalisten RLP und der fördernden Institutionen sowie aus Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern zusammensetzt. Außerdem werden Berufsjournalisten der Regionalzeitungen zur Jurysitzung eingeladen. Die Berufung der Jury erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Die Bewertungsbögen mit den Bewertungskriterien sind einsehbar unter www.schülerzeitung.bildung-rp.de. 

IV. Teilnahme am Schülerzeitungswettbewerb der Länder

Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder prämiert herausragende Leistungen von Schülerzeitungsredaktionen. Er fördert so die Schülerpresse als ein wesentliches Element demokratischer Schulkultur. Dabei steht die Schülerzeitung als Sprachrohr der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt: Altersgerechte Interessenwahrnehmung, angemessene sprachliche Darstellung und verantwortungsvolle Partizipation am Schulleben werden vorrangig bewertet. Der Wettbewerb ist ein Projekt der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit der Jugendpresse Deutschland. Er wird unterstützt durch Sponsoren.

Teilnehmen können Schülerzeitungen aller Schulformen/Schularten in der Bundesrepublik Deutschland und an Deutschen Schulen im Ausland. Schülerzeitungen, die auf Bundesebene im Schülerzeitungswettbewerb der Länder in zwei aufeinander folgenden Wettbewerbsrunden einen Preis erhalten haben, sind in der darauf folgenden Runde von der Teilnahme ausgeschlossen. Danach können sie sich erneut auf der Bundesebene beteiligen.

Die Schülerzeitungen müssen als Printmedien vorliegen. Die Regelmäßigkeit des Erscheinens muss nachgewiesen werden. Einzelausgaben für den Wettbewerb sind
nicht zulässig.

Eine Teilnahme ist nur über das Auswahlverfahren auf Landesebene möglich. Deutsche. Auslandsschulen nehmen über ein Bundesland ihrer Wahl am Wettbewerb teil. Es gelten die vom jeweiligen Land getroffenen Auswahlbestimmungen.

Die Zahl der Schülerzeitungen, die von jedem Land nominiert werden können, ist durch einen Länderschlüssel festgelegt. Er beträgt mindestens zwei Schülerzeitungen pro Schulformen/Schularten und richtet sich im Übrigen nach der Einwohnerzahl und der damit zusammenhängenden Anzahl der Schulen in jedem Bundesland.

Nominierungen für die ausgeschriebenen Sonderpreise sind ohne Anrechnung auf den Länderschlüssel möglich. Informationen zu den Sonderpreisen werden auf der Homepage des Wettbewerbs (www.schuelerzeitung.de) veröffentlicht.

Von jeder eingereichten Schülerzeitung sind 5 Exemplare vorzulegen.

In Rheinland-Pfalz werden nach diesen Maßgaben zwölf Schülerzeitungen vom Bildungsministerium an die Bundesjury weitergeleitet. Es sind die jeweils zwei Besten aus den oben unter I 1.4 genannten fünf Schularten; aus den unter (2) zusammengefassten Schularten dürfen zusätzlich zwei weitere Schülerzeitungen eingereicht werden. Dazu kommen gegebenenfalls Nominierungen für die auf Bundesebene ausgelobten Sonderpreise.

Für den Schülerzeitungswettbewerb der Länder 2011 wurden die besten Schülerzeitungen der vier Regionalwettbewerbe aus dem Schuljahr 2009/10 an die Bundesjury geschickt. Die besten Schülerzeitungen des für das Schuljahr 2010/11 ausgeschriebenen Landeswettbewerbs werden Ende Januar 2012 der Bundesjury vorgelegt und nehmen voraussichtlich am Schülerzeitungswettbewerb der Länder 2012 teil.

Weitere Informationen unter www.schuelerzeitung.de.

DownloadFormblatt A
DownloadFormblatt B

Diesen Bereich betreut E-Mail an Karen Finck, MBWWK. Letzte Änderung dieser Seite am 31. Mai 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz