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Richtlinien und Verwaltungsvorschriften

 

Unterrichtsorganisation

Unterrichtsorganisation in der Grundschule
VV vom 08.04.2014

 

Fördermaßnahmen

Integrierte Fördermaßnahmen
VV vom 26.10.1993

 

Kinder mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen
VV vom 30.08.1993

 

Schulbesuchspflichtige, noch nicht schulfähige Kinder
VV vom 14.06.1989 und VV vom 15.06.1998, Änderung Nr. 1

 

Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
VV vom 22.11.2006 und VV vom 20.09.2015

 

Kinder beruflich Reisender 
VV vom 22.03.2002

 

Aufsicht/Veranstaltungen

Aufsicht an Schulen
VV vom 04.06.1999 und VV vom 09.07.2002, Änderung Nr. 1

 

Schulfahrten
VV vom 04.11.2005 und VV vom  02.10.2007, Änderung Nr. 1

 

Schwimmunterricht
VV vom 14.06.1999

 

Unfallversicherung/Unfallverhütung
VV vom 02.12.1999

 

Religiöse Feiertage/Schulgottesdienst
VV vom 09.05.1990 und VV vom 09.05.1995, Änderung Nr. 1

 

Richtlinie "Digitale Bildung in der Primarstufe"

Die Richtlinie „Digitale Bildung in der Primarstufe“ beinhaltet grundlegende Vorgaben für den Erwerb der „Kompetenzen in der digitalen Welt“ im Verlauf der Grundschulzeit. Die Richtlinie können Sie hier herunterladen.

Die Richtlinie ergänzt den Rahmenplan Grundschule und hat auch Gültigkeit für den zieldifferenten Unterricht an Förderschulen und Schwerpunktschulen. Sie knüpft an das Rahmenkonzept zum rheinland-pfälzischen MedienkomP@ss an und umfasst damit auch die Kompetenzvorgaben des Strategiepapiers der KMK „Bildung in der digitalen Welt“.

Als verbindliche Vorgabe ist die Richtlinie Grundlage für die Weiterentwicklung schuleigener Arbeitspläne, der Entwicklung von schulischen Medienkonzepten und der medienbezogenen Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung. Sie tritt ab 18.8.2019 in Kraft.

Der Erwerb der „Kompetenzen in der digitalen Welt“ ist integraler Bestandteil jedes Faches bzw. Lernbereichs. Das digitale Unterstützungsinstrument „curriculum“ enthält exemplarisch fachspezifische Zugangsmöglichkeiten zu den „Kompetenzen in der digitalen Welt“. Zusätzlich werden über „curriculum“ geeignete Materialien zur Verfügung gestellt. „Curriculum“ ist unter der Internetadresse https://curriculum.bildung-rp.de einsehbar.

 

Richtlinien zur Sexualerziehung

Zum Auftrag der Schule gehört gemäß Schulgesetz § 1 Absatz 3 auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und soll Schülerinnen und Schüler zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die vorliegenden Richtlinien konkretisieren die Vorgaben des Gesetzes. Sie setzen den Akzent auf die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgangs mit Sexualität. Dabei werden Sexualität und Partnerschaft als wesentliche Bestandteile der menschlichen Existenz verstanden, auf die in der Regel das Wertesystem der Herkunftskultur nachhaltig einwirkt. Daher muss Sexualerziehung die vielfältigen Beziehungsaspekte, Lebensstile, Lebenssituationen, Werthaltungen und ethischen Aspekte altersgemäß berücksichtigen. Die Richtlinien sollen die Schulen ermutigen, Sexualerziehung verstärkt auch als Sozialerziehung zu verstehen und als solche durch Informationen und Anregungen Hilfen zu einem toleranten und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht zu geben.

Richtlinien zur Sexualerziehung

 

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Lisa Blumhagen, BM. Letzte Änderung dieser Seite am 12. Februar 2020. ©1996-2021 Bildungsserver Rheinland-Pfalz