Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz). Wie und wo Kinder in der Schule angemeldet werden, wann Kann-Kinder angemeldet werden oder wie das Verfahren bei einer Zurückstellung vom Schulbesuch abläuft, erfahren Sie bei den Unterpunkten.