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Grundschule
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Einschulung

Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz). Wie und wo Kinder in der Schule angemeldet werden, wann Kann-Kinder angemeldet werden oder wie das Verfahren bei einer Zurückstellung vom Schulbesuch abläuft, erfahren Sie bei den Unterpunkten.

 

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Lisa Blumhagen, BM. Letzte Änderung dieser Seite am  5. Juli 2017. ©1996-2021 Bildungsserver Rheinland-Pfalz